Rechtliche Grundlagen und Pflichten des Unternehmers
§ 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 Arbeitsstättenverordnung, Betreiberverantwortung
Oft lauern Brandgefahren im Verborgenen und sind für den Laien nur selten offensichtlich. Gut zu wissen, dass Sie mit INGSA einen Partner an Ihrer Seite haben, der genau weiß, worauf es bei brandschutztechnischen Fachplanungen ankommt.
Perfekter Brandschutz hängt entscheidend von der richtigen Fachplanung ab. Unsere Experten übernehmen die Planung von Brandschutzkonzepten, Brandmeldeanlagen, Evakuierungskonzepten, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Rauchableitungsanlagen und vieles mehr.
Ein Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis dient dazu, die bauliche und rechtliche Situation eines Objektes oder einer baulichen Anlage zu bewerten. Dabei werden die Bedürfnisse des Auftraggebers mit den bauordnungsrechtlichen Vorgaben abgeglichen und schutzzielorientierte Lösungen und Alternativen geplant.
Unsere Brandschutzkonzepte bzw. Brandschutznachweise erfolgen auf Basis von detaillierten Analysen und Berechnungen unserer Ingenieure, die anschließend die Grundlage für unsere entsprechende praxisorientierte Umsetzung bilden. Aber auch für spezielle Anforderungen sind wir für Sie da. Zum Beispiel wenn es um eine Optimierung des Brandschutzkonzeptes in Bezug auf abwehrenden Brandschutz, Gefahrstofflagerung oder Barrierefreiheit geht.
Nach gesetzlichen Vorgaben muss der Unternehmer sicherstellen, dass im Gefahrenfall seine Beschäftigten, aber auch andere Personen die Räumlichkeiten schnellstmöglich verlassen können.
Je nach Größe des Unternehmens, aber auch aus Vorgaben der Bundesländer kann es erforderlich sein, ein Konzept zur Räumung bzw. Evakuierung vorzuhalten. Das Ziel eines solchen Konzepts ist es, Menschenleben durch organisatorische Maßnahmen zu sichern. Bei der Konzepterstellung werden alle möglicherweise zu erwartenden Gefahrenlagen berücksichtigt, wobei vom Schadensausmaß her das höchstmögliche zu erwartende Szenario angenommen wird.
Zudem müssen Sie dies regelmäßig proben. Ziel der Übung soll sein, das richtige Verhalten im Brand- und Gefahrenfall zu erkennen, mögliche Mängel im Nachgang zu beheben und Abläufe zu optimieren. Grundlage sind hierbei auch die Flucht- und Rettungspläne, anhand derer die Fluchtmöglichkeiten beschrieben sind.
§ 10 Arbeitsschutzgesetz, § 4 Arbeitsstättenverordnung, Betreiberverantwortung
Eine frühzeitige Detektion eines Brandes in einem Gebäude mit der einhergehenden Alarmierung der Personen in einem Gebäude erhöht die Sicherheit für alle Beteiligten. Des Weiteren wird durch eine qualifizierte Brandmeldeanlage nach DIN 14675 sichergestellt, dass die Einsatzkräfte der Feuerwehr nach kürzester Zeit an der Schadensstelle eintreffen. Unsere qualifizierten Fachplaner legen für Ihr Gebäude die optimale Brandmeldeanlage nach DIN 14675 aus. Des Weiteren können wir für Ihr Objekt eine qualifizierte Sprachalarmierungsanlage planen, sodass sichergestellt wird, dass sämtliche Personen über ein Schadensereignis informiert werden. Alle sicherheitstechnischen Anlagen werden durch unsere Fachplaner nach dem aktuellen Stand der Technik geplant.
In diesem Zusammenhang übernehmen wir gerne für Sie die Planung einer Brandfallmatrix. Durch eine Brandfallmatrix wird das Zusammenwirken der einzelnen sicherheitstechnischen Anlagen geplant und auch vor Ort durch uns geprüft.
Damit Rettungswege die Brandschutzrichtlinien der Landesbauordnung erfüllen, können verschiedene bauliche Maßnahmen erfolgen. Zum Beispiel die Installation von natürlichen Rauchabzugsanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Darüber hinaus kann durch eine Rauchschutzdruckanlage bereits im Vorfeld verhindert werden, dass Feuer und Rauch in einen Sicherheitstreppenraum eindringt.
Wir planen alle Anlagen zur Rauchableitung nach dem aktuellen Stand der Technik und wenden hierbei ingenieurmäßige Verfahren an, damit wir für Ihr Objekt den höchsten Wirkungsgrad erreichen.
Die Sicherheitsbeleuchtung dient dazu, in Gebäuden bei einer Störung der allgemeinen elektrischen Beleuchtung weiterhin eine ausreichende Beleuchtung sicherzustellen. Im Fall der Unterbrechung der Energieversorgung und dem damit verbundenen Ausfall der allgemeinen Beleuchtung ist eine Orientierung speziell für Personen, die nicht ortskundig sind, unwahrscheinlich. Demzufolge wird es erforderlich, dass die Flucht- und Rettungswege auch bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung gut sichtbar sein müssen. Dies kann durch eine von uns geplante Sicherheitsbeleuchtungsanlage erfolgen.
Unsere Sicherheitsbeleuchtungsanlagen werden nach dem aktuell gültigen Stand der Technik geplant.
Planung und Projektierung einer Sicherheitsbeleuchtung