Organisatorischer Brandschutz
Mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen sorgen wir im Rahmen des organisatorischen Brandschutzes dafür, dass Ihre Mitarbeiter sich möglichst sicher im Gebäude fühlen und auch für den Ernstfall optimal vorbereitet sind.
Unser organisatorischer Brandschutz im Detail
Ob Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnung oder Schulungen – mit unserem organisatorischen Brandschutz behalten Ihre Mitarbeiter im Gefahrenfall die Orientierung und handeln nach klaren und sicheren Handlungsmustern.
Planunterlagen (Flucht -/Rettungspläne, Feuerwehrpläne)
Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844
Flucht- und Rettungspläne sind wichtig in Objekten, in denen sich Personen dauernd oder vorübergehend aufhalten, die nicht ortskundig sind, also z. B. in Krankenhäusern, Versammlungsstätten, Hotels, Verkaufsstätten, Verwaltungsgebäuden etc.
Feuerwehrpläne gemäß DIN 14095
Feuerwehrpläne werden für Gebäude gefordert, die ein höheres Maß an Gefahrenpotential bergen sowie für Gebäude, deren Planung und Nutzung über den Regelbau hinausgehen. Schon vor Erreichen des Einsatzortes liefern die Pläne der Feuerwehr wichtige Informationen, die ein zügiges Vorgehen der Einsatzkräfte garantieren. So wird wertvolle Zeit gewonnen, die letztlich Menschleben retten kann.
Wir übernehmen die Erstellung der objektspezifischen Feuerwehrpläne bestehend aus dem Lageplan und den Geschossplänen für alle Standorte und Gebäude Ihres Unternehmens
Brandschutzordnung (Teil A-C)
Erstellung einer Brandschutzordnung
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder einem Betrieb. Sie enthält Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall und berücksichtigt brandschutztechnische Auflagen der Baugenehmigung. Für die Erstellung und das Aushängen der Brandschutzordnung gilt grundsätzlich die DIN 14096, die sich in Teil A, Teil B und Teil C gliedert.
Der Aufbau und die Inhalte richten sich insbesondere nach der DIN 14096.
Unsere Leistungen:
- Inhaltliche Aufnahme des Brandschutzkonzeptes sowie bestehender Gefahrenabwehrpläne in die Brandschutzordnung
- Aufnahme von betriebsspezifischen Gefährdungen
- Aufnahme von baulichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten
- Erstellung der Brandschutzordnung Teil A in unterschiedlichen Sprachen
Schulungen, Unterweisungen und Evakuierungsübungen
Wissen Sie und Ihre Mitarbeiter im Notfall, was zu tun ist?
Ein Sprichwort sagt „ Übung macht den Meister“ – um für mögliche Ernstfälle gerüstet zu sein, müssen regelmäßige Übungen erfolgen.
Durchführungen von Brandschutzhelferschulung
Eine Brandschutzhelferschulung erhöht die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Ein Brand stellt grundsätzlich ein Schadensereignis dar, der eine ernstzunehmende Gefährdung für Ihre Angestellten und Besucher haben kann. Durch qualifizierte ausgebildete Brandschutzhelfer können gezielte Maßnahmen zur Gefahrenabwehr in Ihrem Objekt ergriffen werden. Die Anzahl der benötigten Brandschutzhelfer/-innen richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens und der Gefährdungsbeurteilung. Laut „Technische Regeln für Arbeitsstätten- Maßnahmen gegen Brände“ heißt es: „Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“ (ASR A2.2, Abs.2)
Wir helfen Ihnen, Brandschutzhelfer theoretisch als auch praktisch auszubilden.
Durchführung von Räumungs-/ Evakuierungsübungen
Die Evakuierung eines industriellen oder gewerblichen Unternehmens stellt alle Beteiligten vor eine große Herausforderung: Anders als bei Einfamilienhäusern oder kleineren Einrichtungen besteht die Schwierigkeit nämlich in der Evakuierung aller über das gesamte Betriebsgelände anwesenden Mitarbeiter. Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die Mitarbeiter in der Produktion zu legen, da hier meist eine laute Geräuschkulisse vorherrscht und nicht jeder Alarm gehört werden kann. Aber auch weitläufige Bürohäuser, große Einkaufszentren oder medizinisch, pflegerische Einrichtungen stellen ein erhöhtes Risiko im Rahmen einer Evakuierung dar.
Übungen können im kleinsten Rahmen (z.B. Teamweise / Etagenweise etc.) abgehalten werden oder das gesamte Objekt betreffen. Wichtig dabei ist die aktive Einbindung aller Personen im Objekt.
Grundlage für die Übungen sind die Flucht- und Rettungspläne, bestehende Brandschutzordnungen oder vorhandene Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
Die Übung wird mit den Verantwortlichen im Vorfeld detailliert besprochen und ein Übungsszenario erarbeitet. Der Ablauf kann mit Verletztendarstellern (z.B. freiwillige Beschäftigte), mit realen Feuerlöschern (z.B. Firetrainer) und wenn vor Ort möglich, mit einem Rauchdarstellungsmittel ergänzt werden.
Unsere Schulungen
- Inhouse-/Brandschutzhelferschulung gem. DGUV 205-023
- Inhouse Räumung-/ Evakuierungshelferschulung gem. § 10 ArbSchG, VDI 4062
Stellung von externen Brandschutzbeauftragten
Rechtzeitig Gefahren erkennen
Der Brandschutzbeauftragte sollte in der Lage sein, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und einzuschätzen sowie geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.
Darüber hinaus ist es immer dann sinnvoll einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, wenn die Brandgefährdung im Betrieb ein normales Maß übersteigt oder zur Erreichung der Schutzziele besondere Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
Unsere Brandschutzbeauftragten verfügen über eine Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 und bleiben durch ständige Weiterbildung auf dem aktuellen Stand der Technik und Vorschriften. Wir bieten Ihnen die Betreuung Ihres Betriebes durch einen qualifizierten, externen Brandschutzbeauftragten oder die Unterstützung/Beratung Ihres internen betrieblichen Brandschutzbeauftragten an.
Reduzieren Sie Ihre Kosten
Für Unternehmen, die keinen „Vollzeit“-Brandschutzbeauftragten benötigen, stellt sich die Frage, ob ein interner oder externer Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden soll. Durch den externen Brandschutzbeauftragten ergeben sich deutliche finanzielle Vorteile:
- keine Kosten und kein Aufwand für Ausbildung und laufende Weiterbildung
- keine Kosten und kein Aufwand für laufende Aktualisierung der Fachliteratur
- kein Aufwand für Einsatzplanung und Fristenprüfungen
- Beauftragung nur nach Aufwand/ Bedarf
Vorteile für einem externen Brandschutzbeauftragten
- Verfügbarkeit über Rufbereitschaft
- Vertretung (Krankheit, Urlaub) ist gegeben
- keine „Betriebsblindheit“
- große Erfahrung sowie hohe Effizienz und Effektivität und hohe Routine im Umgang mit Behörden, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften und Versicherungen
- Aus- und Fortbildungbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01 und DGUV 205-003
Unsere Leistungen
- Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie Anordnungen zu Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen und Anmietungen
- Ermittlung der betriebsspezifischen Brandgefährdung
- Festlegung von Maßnahmen für feuergefährliche Arbeitsverfahren
- Auswahl von baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Bewertungen zur Thematik Barrierefreiheit und Vorhaltung von Gefahrstoffen
- Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Durchführung von Gesprächen mit den Brandschutzbehörden, Feuerwehren, Versicherern, Berufsgenossenschaften u.a.
- Unterweisung der Beschäftigten zur Brandschutzordnung